Lokales

Bericht: Bayern verklagt Volkswagen auf Schadensersatz

VW-Logo
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Bayern verklagt laut eines Zeitungsberichts den Volkswagen-Konzern im Zuge des Abgasskandals auf Schadenersatz. Im Fuhrpark Bayerns seien etwa 1.000 VW-Fahrzeuge vom Dieselskandal betroffen, berichtet das "Handelsblatt" (Samstagsausgabe) unter Berufung auf das bayerische Finanzministerium.
Eine genaue Schadenshöhe habe das Finanzministerium nicht nennen können. Vorher müssten weitere Erhebungen erfolgen, teilte die Behörde mit. Das Ministerium habe die Klage noch an Silvester beim Landgericht München eingereicht, berichtet die Zeitung weiter. Zuvor war bereits bekannt geworden, dass auch Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg Schadensersatz von Volkswagen fordern. Rheinland-Pfalz hätte Ende Dezember Klage beim Landgericht Mainz eingereicht. Sie beziehe sich auf 121 gekaufte Fahrzeuge der Marken VW und Skoda. Das Land fordere demnach eine Summe im niedrigen einstelligen Millionenbereich, berichtet die Zeitung. Baden-Württemberg fordere vor dem Landgericht Stuttgart Schadensersatz für 1.400 Autos im niedrigen zweistelligen Millionenbereich. Die Klage wurde ebenfalls im Dezember eingereicht. Auch die Länder Bremen, Hamburg, Hessen und Schleswig-Holstein prüften Schadenersatzansprüche, berichtet das "Handelsblatt". Baden-Württembergs Landesregierung hatte die Klage mit der Landeshaushaltsordnung begründet. Dort heißt es, dass Einnahmen "rechtzeitig und vollständig zu erheben" seien. Ein möglicher Schadensersatz sei als potenzielle Einnahme zu werten, das Land deshalb zur Klage verpflichtet. Entsprechende Passagen stehen in den Landeshaushaltsordnungen aller 16 Bundesländer. Die baden-württembergische Regierung schätzt ihre Erfolgsaussichten vor Gericht als hoch ein. Thüringen und Nordrhein-Westfalen hatten zwar ebenfalls Klagen erwägt. Die zuständigen Ministerien haben nach einer Vorprüfung aber davon abgesehen. Auch die übrigen Länder wollen nicht klagen.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.